MPU Fortbildung

Lehrprogramm und Lehrziele zu den Rahmenbedingungen bei standardisierter Probennahme und Drogenanalytik für forensische Zwecke.

Gemäß Fahrerlaubnis-Verordnung
Anlage 4a (zu § 11 Abs. 5 FeV)
Anlage 5 (zu § 11 Abs. 9, zu § 48 Abs. 4 Ziff. 3 und Abs. 5 Ziff. 1 FeV)

Inhalte der Fortbildung

  • Grundzüge der verkehrsmedizinischen Begutachtung
  • Problematik der Risikoaufklärung bei Probanden
  • Belehrung über Betäubungsmittel
  • Nachweis von Alkohol und Rauschmittel in forensisch akkreditierten Laboren
  • Nachweis des regelmäßigen Konsums
  • Nachweis eines Qualitätssicherungssystems der Anforderungen der Probennahme
  • Nachvollziehbare Probenidentitätssicherung
  • Folgen von Abweichungen für alle beteiligten Betroffenen
  • 8 Unterrichtsstunden à 45 min
  • Lernstandserhebung 45 min

Die detailierten Inhalte der Fortbildung sowie weitere Informationen finden Sie in unserem Programm:
Fortbildungsprogramm