MPU Fortbildung
Lehrprogramm und Lehrziele zu den Rahmenbedingungen bei standardisierter Probennahme und Drogenanalytik für forensische Zwecke.
Gemäß Fahrerlaubnis-Verordnung
Anlage 4a (zu § 11 Abs. 5 FeV)
Anlage 5 (zu § 11 Abs. 9, zu § 48 Abs. 4 Ziff. 3 und Abs. 5 Ziff. 1 FeV)
Inhalte der Fortbildung
- Grundzüge der verkehrsmedizinischen Begutachtung
- Problematik der Risikoaufklärung bei Probanden
- Belehrung über Betäubungsmittel
- Nachweis von Alkohol und Rauschmittel in forensisch akkreditierten Laboren
- Nachweis des regelmäßigen Konsums
- Nachweis eines Qualitätssicherungssystems der Anforderungen der Probennahme
- Nachvollziehbare Probenidentitätssicherung
- Folgen von Abweichungen für alle beteiligten Betroffenen
- 8 Unterrichtsstunden à 45 min
- Lernstandserhebung 45 min
Die detailierten Inhalte der Fortbildung sowie weitere Informationen finden Sie in unserem Programm:
Fortbildungsprogramm
